Entheben
, verb. irreg. act. (
S. Heben,) eigentlich wegheben, von einer Sache oder von
einem Orte durch Heben entfernen; ein [
1825-1826] veraltetes
Zeitwort, welches nur noch im Oberdeutschen und einigen Hochdeutschen
Kanzelleyen, mit der vierten Endung der Person und der zweyten der Sache,
für überheben üblich ist. Jemanden einer Sache entheben.
Entheben sie mich dieser Arbeit, ersparen sie mir dieselbe, verschonen sie mich
damit, befreyen sie mich davon. Im Oberdeutschen gebraucht man statt des
Genitives der Sache auch wohl das Vorwort von, einen von etwas entheben.
S. Enthalten. [
1827-1828]