Entgelten
, verb. irreg. neut. (
S. Gelten,) büßen, Strafe leiden, welches nur
im Infinitive, und am häufigsten mit den Zeitwörtern müssen,
sollen und lassen gebraucht wird. Es wird im Hochdeutschen mit der vierten
Endung der Sache verbunden. Lassen sie es mich nicht entgelten, lassen sie mich
nicht dafür büßen. Du sollst es mir schon entgelten. Das soll er
mir entgelten, Less. dafür soll er mir büßen. Was andere
verbrochen hatten, das mußten wir entgelten.Anm. Im Hochdeutschen
gebraucht man es am häufigsten nur dann, wenn sich der Accusativ der Sache
mit es, oder höchstens mit dem Pronomine der, die, das ausdrucken
lässet. Im Oberdeutschen nimmt es auch die zweyte Endung der Sache zu
sich. Des engilte ich sere semmir Got, Reinmar der Alte. Ihr sollt dessen nicht
entgelten. Welche Wortfügung auch noch in der Deutschen Bibel vorkommt.
Unsere Väter haben gesündiget - und wir müssen ihrer Missethat
entgelten, Klagel. 5, 7. Sie lassen uns deß entgelten, 2 Chron. 20, 11.
Intgeltan kommt schon bey dem Ottfried für büßen, Strafe leiden,
vor. Eigentlich bedeutet es ehedem, so wie büßen, einen
zugefügten Schaden ersetzen, mit Gelde dafür genug thun, und war in
diesem Verstande auch als ein Activum üblich. Dat he eme nicht entgilt, in
einer Nieders. Urkunde. Aus welchem Gebrauche auch die Bedeutung der Partikel
ent deutlich wird.
S. Gelten. Bey dem Notker ist Ingaltniss Strafe, im
Schwed. aber omgelda Strafe erlegen. [
1823-1824]