Entbiethen
, verb. irreg. act.
S. Biethen. 1) So fern biethen befehlen bedeutet, Befehl
ertheilen. Und entboth den Klägern auch, daß sie vor dir sagten, was
u. s. f. Apostelg. 23, 30. Alles, was du deinem Knecht entbothen hast, will ich
thun, 1 Kön. 20, 9. Sie thaten, wie ihnen Jesebel entbothen hatte, Kap.
21, 11. In dieser Bedeutung ist es im Hochdeutschen veraltet. Doch sagt man
noch, jemanden zu sich entbiethen, ihm befehlen, zu ihm zu kommen. Schon bey
dem Ottfried bedeutet Imbot, einen Befehl. 2) Vermelden, bekannt machen. Durch
dieselben kannst du mir entbiethen, was du hören wirst, 2. Sam. 15, 36.
Und sie entbothen Isebel und ließen ihr sagen, 1 Kön. 21, 14. Der
König Alexander entbeuth seinem Bruder Jonathä seinen Gruß, 1
Macc. 10, 18. Auch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen veraltet, außer
daß die Redensart jemanden seinen Gruß entbiethen, noch zuweilen in
den Kanzelleyen von Höhern gegen Geringere gebraucht wird.
Ich enbuite in allen minen gruos, der Burggraf von Linnz. Er
enpeutet eu er sei hie, er vermeldet euch, Stryker.
3) Anbiethen. Als Aster sich diesem Könige zu Dienst
entbiethen ließ, Haged. Ihm wird die jüngste der
Charitinnen [
1815-1816] sich zur Führerinn entbiethen,
Raml. So auch die Entbiethung.Anm. Im Niedersächsischen lautet dieses Wort
entbeen. Ent druckt in allen drey Bedeutungen den Gegenstand aus, auf welchen
die Handlung gerichtet ist, und stehet daher für an.
S. Ent. 2. [
1817-1818]