Engern
, verb. reg. act. welches das Iterativum des Zeitwortes engen
ist, und eben dieselben so wohl eigentlichen als figürlichen Bedeutungen
hat. Wer seines Nächsten Grenze engert, d. i. schmälert, 5 Mos. 27,
17. Im Hochdeutschen ist auch dieses Zeitwort fremd und ungewöhnlich
geworden. [
1813-1814]