Einweihen
, verb. reg. act. zu einem gewissen Gebrauche weihen. Eine
Kirche, einen Altar einweihen. In der Römischen Kirche gebraucht man
dieses Zeitwort auch von geistlichen Personen. Einen Papst, einen Bischof, eine
Abt, einen Priester, eine Nonne einweihen.; wofür die Protestanten das
Latein. ordiniren gebrauchen. Ein niedriger Scherz ist es, wenn man im gemeinen
Leben von Dingen, die man zum ersten Mahle gebraucht, saget, daß man sie
einweihe. So auch die Einweihung,
S. Weihen. [
1759-1760]