Einweichen
, verb. reg. act. zu einem gewissen Gebrauche von einem
flüssigen Körper erweichen lassen. Leim, Leder einweichen. Brot,
Stockfische, schwarze Wäsche einweichen. Ruthen, Reife einweichen, damit
sie geschmeidig werden. So auch die Einweichung. [
1759-1760]