Einwägen
,. verb. reg. et irreg. act.
S. Wägen, 1) Wägen, und es sogleich in ein
Gefäß thun, nach dem Gewichte in ein Gefäß, in ein
Behältniß thun. Mandeln, Rosinen einwägen, sie wägen, und
in ein Faß, in einen Sack u. s. f. thun. Auf eben die Art werden in den
Schmelzhütten die Proben von den Erzen eingewogen, d. i. in den Tiegel.
Daher die Wage, vermittelst welcher solches geschiehet, auch die
Einwägwage genannt wird. Du wägest dein Gold und Silber ein, warum
wägest du nicht auch deine Worte auf der Goldwage? Sir. 28, 29. 2) Im
wägen, oder durch mehrmahliges Wägen vermindert werden, als ein
Reciprocum. Es wägt sich alle Mahl etwas ein. Dasjenige, um wie viel eine
Sache im Wägen vermindert wird, heißt zuweilen die Einwage. Zwey,
drey Pfund Einwage auf den Zentner.Im gemeinen Leben ist statt dieses
Zeitwortes einwiegen üblicher.
S. Wägen und Wiegen. [
1759-1760]