Einverleiben
, verb. reg. act. ein nach dem Latein. incorporare gebildetes
Wort, mit einem moralischen oder politischen Körper verbinden, in eine
enge Verbindung mit etwas versetzen. Einem Collegio einverleibter werden, als
ein Glied derselben aufgenommen werden. Jemanden einer Gesellschaft, einer
Zunft [
1757-1758] einverleiben. Die der Chur Sachsen
einverleibten Lande. Nach einer noch weitern Figur. Es wurde dem Tractate noch
ein Artikel einverleibet. Etwas seinem Gedächtnisse einverleiben. Etwas
der Vergessenheit einverleiben, übergeben. So auch die Einverleibung.Anm.
Notker übersetzt das Latein. incorporare noch durch einlichamen, von
Licham, Leichnam, Körper. Einverleiben rühret zunächst aus dem
Oberdeutschen her, und könnte eines seiner beyden Vorwörter gar wohl
entrathen, wenn es nicht schon durchgängig üblich wäre. Luther
gebraucht Ephes. 3, 6, noch das einfachere aber ganz veraltete einleiben.
Verleiben, für eintragen, einschreiben, etwas dem Protokolle, dem
Stadtbuche verleiben, war in den vorigen Jahrhunderten gleichfalls
üblich. [
1759-1760]