Einthun
, verb. irreg. act. (
S. Thun,) hinein thun, doch nur in den gemeinen
Sprecharten und in einigen besondern Fällen. 1) Für einsperren,
einschließen. Das Vieh einthun, es in den Stall sperren. Einen Dieb
einthun, in das Gefängniß stecken.
Ach meine Jungfraun sind gefänglich eingethan, Opitz. Den
Schenkeln schlug man Fessel an, Er ward in Eisen eingethan, ebend.
2) Für einlegen. Waaren, Früchte, Getreide einthun,
im Oberdeutschen, es an dem gehörigen Orte verwahren. Wein, Bier einthun,
es zum Gebrauche in den Keller schaffen, einlegen. 3) Einhändigen,
übergeben, in den niedrigen Sprecharten. Ein Mensch, der über Land
zog, rufte seinen Knechten, und that ihnen seine Güter ein, Math. 25, 14.
Die Lande einzunehmen, die ihm der König eingethan hatte, 1 Macc. 11, 63.
4) Wechselbriefe einthun, in einigen Gegenden, für einhandeln,
erhandeln. [
1753-1754]