Die Einsicht
, plur. die -en. 1) Das Hineinsehen in eine Sache, ohne Plural;
doch mehr in der figürlichen als eigentlichen Bedeutung, die deutliche
Vorstellung des Zusammenhanges einer Sache, und das Vermögen, sich
denselben deutlich vorzustellen. Seine Einsicht erstreckt sich nicht so weit.
Glaube nicht, daß diese Sache seiner Einsicht entgehen werde. Ein Mann
voll dieser Einsicht, ein einsichtsvoller Mann. Zuweilen wird es auch für
Ahndung, Bestrafung für das Einsehen gebraucht, doch mehr im Oberdeutschen
als im Hochdeutschen. 2) Die durch mehrmahlige deutliche Vorstellung des
Zusammenhanges der Dinge erlangte Erkenntniß, in welcher Bedeutung dieses
Wort auch im Plural gebraucht wird. Er hat wenig Einsicht in diese Sache. Ein
Mann von vielen Einsichten. Er sucht nichts so ängstlich, als sich seinen
Einsichten Bewunderung zu verschaffen. So weit erstrecken sich deine Einsichten
nicht. [
1745-1746]