Einsegnen
, verb. reg. act. mit dem Segen zu einer bevor stehenden
Veränderung versehen. Einen Strebenden einsegnen, ih der göttlichen
Gnade feyerlich empfehlen. Ein Paar Verlobte einsegnen, sie copuliren, ihnen
den priesterlichen Segen zu ihrem [
1743-1744] Ehestande
ertheilen. Eine Sechswöchnerinn einsegnen, ihr den Segen ihrem ersten
Kirchgange nach gehaltenen sechs Wochen ertheilen. Kinder einsegnen, ihnen den
Segen zur Erneuerung ihres Taufbundes ertheilen, welches man gemeiniglich
confirmiren, in der Römischen Kirche aber firmeln nennet. Brot und Wein
einsegnen, im Abendmahle, es consecriren. So auch die
Einsegnung. [
1745-1746]