Der Einsatz
, des -es, plur. die -sätze, von dem Verbo einsetzen. 1)
Die Handlung des Einsetzens, in einigen wenigern Bedeutungen; ohne Plural. Den
Einsatz thun, Geld einsetzen, in eine Lotterie u. s. f. Ehedem bedeutete dieses
Wort auch so viel als die Einsetzung in ein Amt, in ein Lehen, die Investitur.
An dem Hofgerichte zu Rothweil werden diejenigen obrigkeitlichen Personen,
welche man vermittelst eines Schirmbriefes ersuchet, einen Gläubiger in
des Schuldners Güter einzusetzen, Einsatzherren genannt. 2) Was
eingesetzet wird, in verschiedenen Fällen. So ist der Einsatz dasjenige
Geld, welches in eine Lotterie, oder in eine andere gemeinschaftliche Casse
gesetzet wird, die Einlage. Ducaten im Einsatze wägen, sie nicht
Stück für Stück, sondern in ganzen ein- oder zusammen gesetzten
Haufen wägen. Einen Einsatz von Schachteln, mehrere in einander gesetzte
Schachteln. So auch ein Einsatz von Bechern, Schüsseln, Gewichten u. s. f.
mehrere Dinge dieser Art, welche in einander gesetzt werden können, und
alsdann Einsatzschachteln, Einsatzgewichte, Einsatzbecher,
Einsatzschüsseln heißen. Im Oberdeutschen pflegt man ein bewegliches
Pfand zuweilen auch einem Einsatz zu nennen. 3) Der Ort, in welchen etwas
gesetzet wird. In diesem Verstande werden besonders kleine Teiche, Fische darin
eine Zeit lang aufzubehalten, Fischhälter, Einsätze oder
Einsatzteiche genannt. [
1733-1734]