Einsäen
, verb. reg. act. hinein säen.
S. Einsaat. In engerer Bedeutung verstehet man an
einigen Orten, z. B. in dem Churkreise, unter dem Einsäen des Gesindes,
dasjenige Land, welches der Landmann dem Gesinde zur Aussaat und zum Gebrauche
überlassen muß. [
1731-1732]