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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Einriegeln

, verb. reg. act. 1) Den Riegel in seine gehörige Öffnung schieben. 2) Vermittelst eines Riegels einschließen. Jemanden einriegeln. Ich hatte mich eingeriegelt, die Thüre hinter mir verriegelt. So auch die Einriegelung. [1731-1732]
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