Einreiten
, verb. irreg.
S. Reiten. Es ist, 1) ein Neutrum, welches das
Hülfswort seyn erfordert, hinein reiten, in einen Ort reiten, in welcher
Bedeutung es doch wenig mehr vorkommt. Ehedem gebrauchte man es theils von
einem feyerlichen Einzuge zu Pferde, in eine Stadt, in einen Ort einreiten;
theils aber auch von dem Einreiten zum Einlager, oder von der persönlichen
Stellung zur Versicherung einer Schuld, in welchem Verstande es noch in einigen
Niedersächsischen Gegenden üblich ist, wo auch das Einlager selbst
nicht selten der Einritt genannt wird. 2) Ein Activum, einwärts reiten, im
Reiten einstoßen, öffnen. Eine Thür einreiten. Einen Zaun
einreiten, ihn niederreiten. [
1729-1730]