Einreden
, verb. reg. welches in gedoppelter Gestalt vorkommt. 1. Als ein
Activum, durch Reden zu etwas bewegen, im gemeinen Leben, mit der vierten
Endung der Sache. Einem etwas einreden, ihn bereden, dasselbe zu glauben.
Jemanden Muth einreden, ein Herz einreden, einsprechen, ihm durch Worte Muth zu
machen suchen. Er wollte mir diese Münze für ein Werk des Alterthums
einreden, er wollte mich bereden, sie für ein Werk des Alterthums zu
halten. Ich kann es ihm nicht einreden, daß sein so genannter Freund ein
Betrieger ist. Das will ich ihm schon einreden. Einreden druckt eben denselben
Begriff aus als bereden, nur mit einem andern Nebenbegriffe. 2. Als ein
Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 1) In die Rede fallen, Rede mir nicht
ein. Wo doch darein reden üblicher ist. 2) Widersprechen. Man darf ihm
nicht einreden. Er lässet sich nicht gern einreden. Ingleichen, glimpflich
tadeln, ermahnen. Du hast mir nichts einzureden, du bist nicht berechtiget mich
zu ermahnen. Er läßt sich nicht einreden, gibt keinen Ermahnungen
Gehör.Daher die Einredung, in der thätigen Gattung. Den Begriff des
Neutrius druckt Einrede aus. [
1729-1730]