Die Einrede
, plur. die -n, der Widerspruch. Er kann keine Einrede ertragen.
Ohne alle Einrede, ohne allen Widerspruch. In engerer Bedeutung zuweilen, der
gerichtliche Widerspruch wider [
1727-1728] die Heirath
verlobter Personen; der Einspruch. Einrede thun. Ingleichen eine
Exception. [
1729-1730]