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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Die Einrede

, plur. die -n, der Widerspruch. Er kann keine Einrede ertragen. Ohne alle Einrede, ohne allen Widerspruch. In engerer Bedeutung zuweilen, der gerichtliche Widerspruch wider [1727-1728] die Heirath verlobter Personen; der Einspruch. Einrede thun. Ingleichen eine Exception. [1729-1730]
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