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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Einnehmen | | Die Einnehmung

Der Einnehmer

, des -s, plur. ut nom. sing. der da einnimmt; doch nur in der fünften Bedeutung des Zeitwortes, der dazu gesetzt ist, die Einkünfte eines andern in Empfang undVerwahrung zu nehmen, in welchem Verstande die Einnehmer eine Art öffentlicher Bedienten sind; Einnehmerinn, plur. die -en, dessen Ehegattinn. Ein Geleitseinnehmer, Zolleinnehmer, Accis-Einnehmer, Steuereinnehmer, Obereinnehmer u. s. f. [1725-1726]
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