Der Einnehmer
, des -s, plur. ut nom. sing. der da einnimmt; doch nur in der
fünften Bedeutung des Zeitwortes, der dazu gesetzt ist, die Einkünfte
eines andern in Empfang undVerwahrung zu nehmen, in welchem Verstande die
Einnehmer eine Art öffentlicher Bedienten sind; Einnehmerinn, plur. die
-en, dessen Ehegattinn. Ein Geleitseinnehmer, Zolleinnehmer, Accis-Einnehmer,
Steuereinnehmer, Obereinnehmer u. s. f. [
1725-1726]