Einmauern
, verb. reg. act. 1) Mit Stein und Kalk in einer Mauer
befestigen. Einen Stein mit einmauern. Eine eingemauerte Aufschrift. 2) Mit
einer Mauer umgeben, mit einer Mauer umschließen, vermauern. Einen Schatz
einmauern. Einen Verbrecher einmauern, auch figürlich, ihn auf Lebenszeit
zu einer engen Gefangenschaft verurtheilen. Daher die
Einmauerung. [
1723-1724]