Einmahnen
, verb. reg. act. durch Mahnen eintreiben, in seine Gewalt zu
bekommen suchen; besonders von geborgten Sachen. [
1721-1722] Schulden einmahnen. Wenn einer seinem Nächsten etwas borget, der
solls - nicht einmahnen, 5 Mos. 15, 2. Von einem Fremden magst du es einmahnen,
V. 3. Daher die Einmahnung. [
1723-1724]