Der Edelmann
, des -es, plur. die Edelleute, eine Person männlichen
Geschlechtes aus dem niedern Adel. Ehedem bedeutete edel Mann und Edelmann eine
Person des hohen Adels, wie Scheidt in seinen Nachrichten von dem hohen und
niedern Adel S. 13 f. mit vielen Beyspielen erweiset.
S. auch Edel. Nachmahls ward dieser Ausdruck nur dem
niedern Adel eigen; aber auch hier hat er viel von seiner ehemahligen
Würde verloren, weil man in ehrerbiethigen Ausdrücken einen Adeligen
wohl nicht gern einen Edelmann nennen wird. Schon in einer Urkunde Kaiser
Ludwigs IV. von 1331 in Hunds Baierischem Stammb. Th. r. S. 368 werden Personen
des niedern Adels Edelleute genannt. Statt des ungewöhnlichen
Fäminini Edelmänninn ist Edelfrau üblich. [
1637-1638]