Einlassen
, verb. irreg. act.
S. Lassen. 1) Hinein fließen lassen. In diesem
Verstande wird die Sohle in den Salzwerken eingelassen, wenn man sie aus der
Siedepfanne in die Wärmpfanne fließen lässet. 2) Herein gehen
lassen, nach Öffnung der Thür oder Wegräumung der Hindernisse
den Eingang verstatten. Jemanden einlassen, in das Zimmer, in das Haus, in die
Stadt. Man will uns nicht einlassen, man verwehret uns denEingang. Die Truppen
näherten sich der Stadt, allein man ließ sie nicht ein. 3) Versenken,
bey verschiedenen Arbeitern. Klammern in Stein einlassen und mit Bley
vergießen. Eine Schraube einlassen, ihren Kopf so tief in das Holz oder
Metall versenken, daß er mit dem letztern eine ebene Fläche macht.
Ein eingelassener Kopf, tete perdue, der auf solche Art eingesenkte Kopf eines
Nagels; einer Schraube u. s. f. 4) Sich mit jemanden in ein Gespräch, in
eine Unterredung, in einen Handel einlassen, ein Gespräch u. s. f. mit ihm
anfangen und fortsetzen. Sich in eine Schlacht, in einen Proceß einlassen.
Ich mag mich in diese Sache nicht einlassen. Ich lasse mich mit ihm nicht ein,
habe nichts mit ihm zu schaffen. Sich auf eine Klage einlassen, in den Rechten,
sich darüber erklären, darauf antworten. Laß dich darauf nicht
ein, bewillige solches nicht, gib dich damit nicht ab. Auf solche Fragen lasse
ich mich nicht ein, ich beantworte sie nicht. So auch die
Einlassung. [
1717-1718]