Einladen
, verb. irreg. act.
S. Laden. 1) Von laden, onerare, als eine Last in einen
Ort bringen. Waaren einladen, in das Schiff. Waaren ein- und ausladen. 2) Von
laden, invitare, in einen Ort laden, d. i. höflich rufen. Gäste
einladen. Jemanden zu einem Gastmahle, zu einem Besuche, zu dem Abendessen
einladen. Zu einer Hochzeit eingeladen werden. In dieser ganzen zweyten
Bedeutung ist es im Oberdeutschen und der anständigen Schreibart der
Hochdeutschen am üblichsten. In dem täglichen Umgange der letztern
sind statt desselben bitten und invitiren gewöhnlicher. Inladen kommt in
dieser Bedeutung schon bey dem Notker vor. Der Einlader ist im Oberdeutschen so
viel als ein Hochzeitbitter. Figürlich, Bewegungsgründe zum Genusse
darbiethen, reitzen. Die Freundschaft zu welcher wir von der Natur eingeladen
werden, Gell. Die einladenden Schatten, Klopst. [
1715-1716]