Einkramen
, verb. reg. act. 1) Den Kram, d. i. die ausgelegten Waaren,
einlegen; im Gegensatze des Auskramens. 2) Aufhören mit Kramwaaren zu
handeln, darüber zu Grunde gehen. 3) Im Oberdeutschen wird dieses Wort
auch für einkaufen gebraucht. So auch die Einkramung. [
1715-1716]