Einknebeln
, verb. reg. act. den Knebel in die für ihn bestimmte
Öffnung thun. Ingleichen, vermittelst eines Knebels in etwas befestigen.
Den Hund einknebeln, ihn vermittelst des in dem Halsbande befindlichen Knebels
an die Kette legen. Daher die Einknebelung. [
1715-1716]