Die Einigkeit
, plur. car. von dem Adjective einig, doch nur in einigen
Bedeutungen desselben. 1. Die Eigenschaft eines Dinges, nach welcher es nur Ein
Mahl vorhanden ist, oder nach [
1711-1712] welcher es das
einzige seiner Art ist; in welchem Verstande zuweilen die Einigkeit Gottes
gebraucht wird, obgleich diese Bedeutung ungewöhnlich ist. 2. Die
Vereinigung aller Eigenschaften in einem Dinge zu gemeinschaftlichen darin
gegründeten Folgen. 1) In der schärfsten Bedeutung, in welcher durch
die Einigkeit Gottes, die Vereinigung der drey Personen zu einem einzigen
göttlichen Wesen angedeutet wird; in welchem Verstande schon bey dem
Notker Drisgheit in Einigheit vorkommt. 2) In weiterer Bedeutung, die
Übereinstimmung der Meinungen und besonders des Willens. In großer
Einigkeit leben. In brüderlicher Einigkeit leben. Es herrschet eine
große Einigkeit unter ihnen. Friede und Einigkeit stiften.
S. Einig. [
1713-1714]