Eingreifen
, verb. irreg. neutr. (
S. Greifen,) welches das Hülfswort haben erfordert,
in etwas greifen, hinein greifen; doch nur in weiterer und figürlicher
Bedeutung. Die Zähne der Kammräder greifen gut ein, d. i. in das
Getriebe, wenn sie demselben den gehörigen Grad der Bewegung mittheilen.
Die Zähne des Rades sind zu kurz, sie können nicht eingreifen. Bey
den Jägern greift der Hirsch ein, wenn er seine Fährte sehr deutlich
in den Erboden eindrückt. Im Oberdeutschen bedeutet, in eine Sache
eingreifen, auch, sich derselben bemächtigen, und einem eingreifen, seine
Vorrechte kränken, welche Arten des Ausdrucks aber im Hochdeutschen
ungewöhnlich sind, wo man statt deren sagt Eingriff thun.
S. Eingriff und Vorgreifen. [
1705-1706]