Eingraben
, verb. irreg. act. 1) Durch Graben hinein bringen. Einen todten
Körper eingraben, d. i. in die Erde graben. Pfosten eingraben, in einem
gegrabenen Loche befestigen. Fi- [
1703-1704] gürlich,
für verschanzen. Die Belagerer haben sich bis an den Hals eingegraben. 2)
Mit dem Grabstichel vertiefen. Eine Schrift in Stein, in Marmor eingraben. 3)
Einen Acker eingraben, ihn mit einem Graben einfrieden. Daher die Eingrabung in
allen Bedeutungen. [
1705-1706]