Eingestehen
, verb. irreg. act. (
S. Stehen,) gestehen, bekennen. Der Dieb hat noch nichts
eingestanden. Ingleichen für einräumen, zugestehen, zugeben. Einem
nicht die geringste Klugheit eingestehen, nicht gestehen, daß er sie
besitze. Gesetzt, aber nicht eingestanden, daß u. s. f. [
1703-1704]