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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Eingeständniß | | Das Eingeweide

Eingestehen

, verb. irreg. act. ( S. Stehen,) gestehen, bekennen. Der Dieb hat noch nichts eingestanden. Ingleichen für einräumen, zugestehen, zugeben. Einem nicht die geringste Klugheit eingestehen, nicht gestehen, daß er sie besitze. Gesetzt, aber nicht eingestanden, daß u. s. f. [1703-1704]
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