Einbinden
, verb. irreg. act.
S. Binden. 1. Eigentlich einen Körper in einen
andern hinein binden. Junge Bäume in Stroh einbinden. Waaren in Papier
einbinden. Sich den Kopf einbinden. Einen Haarbeutel einbinden, ihn an den
Hinterhaaren befestigen. Die Segel einbinden, sie zusammen rollen und an die
Rahe befestigen. Die Garne einbinden, bey den Jägern, sie an Reife oder
Stäbe anheften. 2. In engerer und figürlicher Bedeutung. 1) Mit einem
Bande versehen, von Büchern. Ein Buch einbinden. Ein Buch in Leder, in
Pergament, in Pappe einbinden. 2) Dem Pathen bey der Taufe ein Geschenk an
Gelde geben, weil es bey geringern Leuten ehedem in das Tuch des Kindes
gebunden wurde. Sie haben viel, wenig eingebunden. Daher das Einbindegeld, im
gemeinen Leben, das Pathengeschenk. 3) Sorgfältig empfehlen, genau
anbefehlen, einschärfen, im gemeinen Leben. Ich habe es ihm
sorgfältig, scharf, eingebunden. [
1689-1690]