Eigentlich
, adj. et adv. welches vermittelst der Endsylbe lich von dem
Beyworte eigen gebildet worden. 1) * Eigenthümlich, in Gestalt eines
Eigenthumes.
Genigen si der guoten dan Der ich vil eigenliche bin, Heinrich
von Sax.
Doch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen längst
veraltet. 2) Einer Sache allein eigen, oder derselben doch vor vielen andern
zukommend. Die eigentliche Bedeutung eines Wortes, welche ihren Grund in einem
wesentlichen Umstande der dadurch bezeichneten Sache hat; im Gegensatze der
weitern und verblümten oder figürlichen, welche wegen einer wahren
oder eingebildeten Ähnlichkeit auf andere Gegenstände übertragen
worden. Z. B. Brechen ahmet den Schall nach, der durch das Zerbrechen
verursachet wird, und in so fern ist dieses seine eigentliche Bedeutung. Wird
es aber von Umständen gebraucht, die mit keinem solchen Schalle verbunden
sind, so stehet es in der figürlichen, uneigentlichen, oder biblischen
Bedeutung. Eigentliche Wörter, welche in dieser ihrer ersten und
eigentlichen Bedeutung gebraucht werden. 3) Genau, der Sache völlig
gemäß. Eigentlich (der Wahrheit nach, oder meinem Vorsatze nach,)
werde ich heute nicht spazieren gehen. Eigentlich hättest du dieses nicht
thun sollen, dem Rechte nach. Ich kann es so eigentlich (mit Gewißheit, so
genau, so umständlich,) nicht sagen. Ich habe es so eigentlich (so genau,)
nicht gehöret. Eigentlich zu reden, die Wahrheit zu sagen, so zu reden,
wie die Sache es erfordert. Das ist des [
1675-1676] Verfassers eigentliche (wahre,) Meinung. Eigentlich (sehr genau,)
besehen, im gemeinen Leben. Das eigentliche Griechenland, derjenige Theil
Griechenlandes, welchem dieser Nahme der schärfsten Wahrheit nach zukommt,
welcher ursprünglich nur allein mit diesem Nahmen beleget worden. Der
eigentliche (der wahre,) Zinnober kommt aus der Erde.
S. Uneigentlich.Anm. Im Oberdeutschen lautet dieses Wort
noch eigenlich, aigenlich. Das t vor dem l ist das t euphonicum, welches die
Hochdeutsche Mundart nothwendig macht.
S. T. [
1677-1678]