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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Das Eigenthumsrecht | | Der Eigenwille

Eigentlich

, adj. et adv. welches vermittelst der Endsylbe lich von dem Beyworte eigen gebildet worden. 1) * Eigenthümlich, in Gestalt eines Eigenthumes.
Genigen si der guoten dan Der ich vil eigenliche bin, Heinrich von Sax.
Doch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen längst veraltet. 2) Einer Sache allein eigen, oder derselben doch vor vielen andern zukommend. Die eigentliche Bedeutung eines Wortes, welche ihren Grund in einem wesentlichen Umstande der dadurch bezeichneten Sache hat; im Gegensatze der weitern und verblümten oder figürlichen, welche wegen einer wahren oder eingebildeten Ähnlichkeit auf andere Gegenstände übertragen worden. Z. B. Brechen ahmet den Schall nach, der durch das Zerbrechen verursachet wird, und in so fern ist dieses seine eigentliche Bedeutung. Wird es aber von Umständen gebraucht, die mit keinem solchen Schalle verbunden sind, so stehet es in der figürlichen, uneigentlichen, oder biblischen Bedeutung. Eigentliche Wörter, welche in dieser ihrer ersten und eigentlichen Bedeutung gebraucht werden. 3) Genau, der Sache völlig gemäß. Eigentlich (der Wahrheit nach, oder meinem Vorsatze nach,) werde ich heute nicht spazieren gehen. Eigentlich hättest du dieses nicht thun sollen, dem Rechte nach. Ich kann es so eigentlich (mit Gewißheit, so genau, so umständlich,) nicht sagen. Ich habe es so eigentlich (so genau,) nicht gehöret. Eigentlich zu reden, die Wahrheit zu sagen, so zu reden, wie die Sache es erfordert. Das ist des [1675-1676] Verfassers eigentliche (wahre,) Meinung. Eigentlich (sehr genau,) besehen, im gemeinen Leben. Das eigentliche Griechenland, derjenige Theil Griechenlandes, welchem dieser Nahme der schärfsten Wahrheit nach zukommt, welcher ursprünglich nur allein mit diesem Nahmen beleget worden. Der eigentliche (der wahre,) Zinnober kommt aus der Erde. S. Uneigentlich.Anm. Im Oberdeutschen lautet dieses Wort noch eigenlich, aigenlich. Das t vor dem l ist das t euphonicum, welches die Hochdeutsche Mundart nothwendig macht. S. T. [1677-1678]
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