Uneigentlich
, [
843-844] -er, -ste, adj. et adv. nicht
eigentlich, besonders in der zweyten Bedeutung dieses Wortes. Die uneigentliche
Bedeutung eines Wortes, welche demselben nicht wesentlich ist, sondern sich auf
eine Ähnlichkeit gründet, und wovon die weitere, die engere, die figürliche
Bedeutung, Arten sind. So auch der uneigentliche Verstand der Rede, welcher
nicht durch die erste eigentliche Bedeutung der Worte, sondern durch Verbindung
anderer ähnlicher Gedanken mit derselben verursacht wird. Uneigentlich reden,
figürlich.