Eigennützig
, -er, -ste, adj. et adv. Eigennutz habend, Eigennutz, darin
gegründet, in der letzten Bedeutung des vorigen Hauptwortes. Ein
eigennütziger Mensch. Er ist überaus eigennützig. Eine
eigennützige Liebe, eine eigennützige Freundschaft. Nutz hat in
diesem und dem vorigen Worte die allgemeine Bedeutung alles dessen, was unsern
Zustand vollkommener macht; in engerem Verstande, für zeitliches
Vermögen, ist eigennützig, bemühet, sein zeitliches
Vermögen, mit Ausschließung des Nutzens anderer zu
vergrößern. Statt dieses Beywortes ist im gemeinen Leben auch
interessirt, im Niedersächsischen aber naganern und Naganernhet,
nagreepsk, nataansk, üblich, von taan, tehen, ziehen. [
1673-1674]