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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Das Eifergesetz | | Eifern

Eiferig

, zusammen gezogen, eifrig -er, -ste, adj. et adv. Eifer habend, Eifer verrathend, in den meisten figürlichen Bedeutungen des Wortes Eifer. 1) Zornig, im gemeinen Leben. Jemanden eifrig machen. Der Herr dein Gott ist ein eifriger Gott, 2 Mos. 20, 5; Kap. 34, 14. Denn des Eifrigen (des eifrigen Gottes) Ohr höret alles, Weish. 1, 10. Vermuthlich wird in diesen Stellen auf die Niedersächsische Bedeutung des Wortes eifern gesehen, wo es besonders bedeutet, eine Beleidigung durch den Weg Rechtens zu rächen suchen. 2) Zornig über gekränkte Gerechtsame, eifersüchtig, in einigen Oberdeutschen Gegenden. 3) Neidisch, auch nur in einigen Oberdeutschen Mundarten. 4) Mit lebhafter, unruhiger Bemühung. Ein eifriges Gebeth. Eifrig bitten. Eine eiferige Liebe. Er arbeitet sehr eiferig. Sie stritten sehr eifrig mit einander. Eiferig auf etwas seyn, im gemeinen Leben.Anm. Im Nieders. und Dän. ivrig, im Isländ. yfr.1. [1669-1670]
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