Ehrwürdig
, -er, -ste, adj. et adv. der Ehre, d. i. des Vorzuges, der
öffentlichen Achtung würdig. Ein ehrwürdiger Greis. Ein
überaus ehrwürdiger Mann. Besonders in den Titeln geistlicher
Personen, da das einfache ehrwürdig gemeiniglich noch den Candidaten des
Predigtamtes, wirklichen Predigern aber die zusammen gesetzten
wohlehrwürdig, hochwohlehrwürdig und hochehrwürdig gegeben
werden;
S. diese Wörter, ingleichen das vorige.Anm. Bey dem
Kero ist Eruunirdi Ehrfurcht und eeruuirdig, anständig, honestus. Isidor
gebraucht aeruuurdigh für rühmlich. Ehedem scheuete man sich nicht,
auch gekrönte Häupter ehrwürdig zu nennen, und in
Königshovens Chronik heißt noch König Sigismund der geborne
ehrwürdige Fürst und Herr. [
1659-1660]