Die Ehrbarkeit
, plur. inus. die ehrbare Beschaffenheit einer Sache, in der
zweyten Bedeutung des Wortes ehrbar. Noch mehr aber, der äußere
Wohlstand selbst, die Übereinstimmung einer Handlung oder eines Betragens
mit den Begriffen von Ehre. Sich der Ehrbarkeit befleißigen, Röm. 12,
17. In aller Ehrbarkeit sein Leben führen, 1 Tim. 2, 12Anm. Im
Oberdeutschen wird dieses Wort auch von ehrbaren Personen, d. i. den
Vornehmsten einer Stadt, gebraucht.
Darumb ist euch erberkait Hold vnnder der ganntzen landtschaft,
Theuerd. Kap. 95.
Die Ober- und Ehrbarkeit, d. i. die Obrigkeit und Vornehmsten
der Stadt, Bluntschli. [
1649-1650]