Ehr
, Genit. und Dat. Ehrn, Plur. Ehrn, ein größten Theils
veralteter Titel, welcher heut zu Tage nur noch in einigen Kanzelleyen
verschiedenen, besonders geistlichen Personen von Höhern gegeben wird, und
weniger als Herr bedeuten soll. Ehr Johann-Pfarrer zu - Aber nicht allein
geistliche, sondern auch weltliche Personen mittlern Standes bekommen zuweilen
diesen Titel. So hieß es noch 1772 in einem Anschlage der Universität
zu Halle: Von Königlicher Friedrichs-Universität allhier wird auf des
Auctionator Ehrn Joh. Ge. Veists Ansuchen u. s. f.Anm. Ehedem war dieser Titel
auch von vornehmen, so wohl geistlichen als weltlichen Personen üblich,
und wurde oft mit dem Worte Herr verbunden. Folgende Beyspiele führet
Frisch an. Der erbar Herr Er Jost, Domherr, u. s. f. in Tenzels Both. Chron. S.
306. Unser gnädiger Herr, Er Caspar, Bischof zu Meißen, in
Schöttchens Wurz. Chron. S. 25. Er Albrecht von Lindenau Ritter, ebend. S.
26. Wir, Er Busse von Querfort, in Thuring. S. Auch im Niedersächsischen
ist dieses Wort üblich, wie unter andern auch aus einer 1529 gedruckten
Schrift erhellet, welche die Ausschrift hat: Grund und Orsake, worup Marquardus
Schuldorp hesst syner Syster Dochter thor Ehe genamen, beweret dorch Ehrn
Nicolaum Amsdorp- und Ehrn Martinum Luther. Der Ursprung und die eigentliche
Bedeutung dieses Wortes ist noch nicht ausgemacht; doch scheinet es aller
Wahrscheinlichkeit nach mit Herr und Herus aus Einer Quelle herzustammen,
zumahl da in Lateinischen Urkunden Dominus für beyde gebraucht wird. Denn
Frischens Meinung, Ehr bedeutete einen Mann, zu welchem man seines Standes
wegen Er gesagt habe, ist mehr ein witziger Einfall, als eine gründliche
Ableitung.
S. Er 1. 2. Im Niedersächsischen hat man außer
diesem Worte Ehr, welches daselbst, so wie im Hochdeutschen, nur noch ein Titel
der Kanzelleyen ist, noch das Wort Heer, welches von Herr so wohl in der
Aussprache, als in dem Gebrauche eben so genau unterschieden wird, wie im
Latein. Herus und Dominus. Das Befinde auf dem Lande nennt daselbst seinen
Haus- und Brotherren Heer, vornehmere Personen aber Herr.
S. Ehre und Er. [
1647-1648]