Ehelich
, adj. et adv. welches von Ehe in der heutigen Bedeutung
abstammet. Der eheliche Stand, der Ehestand. Eheliche Kinder, welche aus
rechtmäßiger Ehe geboren sind. Ehelich werden, in dem feyerlichen
Kanzelstyl, sich verheirathen. Es ist nicht gut ehelich werden, Matth. 19, 10.
Aber für verheirathet, wie 1 Cor. 7, 10. den Ehelichen gebiethe ich, ist
es im Hochdeutschen ungewöhnlich.Anm. Ehedem war dieses Wort in der
weitern Bedeutung für rechtmäßig sehr häufig. Elich
besammet ist daz Concilium ze Basel, heißt es doch in einer Urkunde
Kaisers Sigismund von 1432. In einem alten Deutsch-Latein. Vocabulario von 1477
wird legitimatio durch elychunge, und legitimare durch ehlich machen
übersetzt. Elich weib, für rechtmäßige Gattinn, kommt schon
in der Paraen. Tyrolis vor. Daß adel und edel ehedem so wie ehelich,
rechtmäßig bedeutet habe, ist schon bey Edel angemerket worden.
S. auch Frischens Wörterb. v. Ehe. [
1645-1646]