Der Ehegatte
, des -n, plur. die -n, eine Person männlichen oder
weiblichen Geschlechtes, welche mit einer andern ehelich verbunden ist; ein
Gatte, in Beziehung auf diese Person. Er ist mein Ehegatte, in den gemeinern
Sprecharten, er ist mein Mann. Die arme Frau, hat ihren Ehegatten verloren. Ein
Ehegatte ist dem andern Liebe und Treue schuldig. Der arme Mann hat seinen
Ehegatten verloren.
S. Gatte. Von höhern Personen, denen man
Ehrerbiethung schuldig ist, braucht man das Wort Gemahl.
S. das folgende. In der Jülichischen Polizeyordnung
kommt für Ehegatte auch Ehegesell, in der Straßburgischen
Polizeyordnung aber von beyden Geschlechtern Ehegemächt, Ehegemal
vor. [
1643-1644]