Die Domäne
, plur. die -n, oder das Domänen-Gut, des -es, plur. die
-Güter, aus dem Franz. Domaine, und dieß aus dem mittlern Latein.
Domanium, ein Gut, welches zu dem Unterhalte des Landesfürsten und dessen
Familie, und andern landesfürstlichen Ausgaben gewidmet ist; ein
Kammergut, Tafelgut, Krongut, wenn der Landesfürst eine Krone träget.
Daher die Domänen-Kammer, ein Collegium, welches die höchste Aufsicht
über die Verwaltung der Domänen hat, und zuweilen auch nur
schlechthin die Kammer genannt wird, der Domainen-Rath u. s. f. [
1513-1514]