Dienstwillig
, -er, -ste, adj. et adv. willig, die Dienste, zu welchen man
verbunden ist, zu leisten. Ingleichen, willig einem andern allerley Dienste der
Höflichkeit zu leisten, dienstfertig; in welcher Bedeutung dieses Wort
noch am häufigsten in den Unterschriften der Briefe von Vornehmern an
Geringere gebraucht wird. Ich bin ihr dienstwilliger, oder im Superlativo
dienstwilligster Diener. Das zusammen gesetzte Unterdienstwilligster, welches
Opitz in der Zuschrift von Grotii Buch von der Wahrheit der christlichen
Religion an den Hauptmann und die Rathmänner der Stadt Breslau gebraucht,
ist im Hochdeutschen veraltet.
S. Unter. Daher die Dienstwilligkeit. [
1491-1492]