* Diensthaft
, -er, -este, adj. et adv. welches besonders im Oberdeutschen
üblich ist, wo es so wohl dienstpflichtig, d. i. zu gewissen Diensten
verpflichtet, als auch dienstfertig, zu dienen bereit, bedeutet, im
Hochdeutschen aber seltener gehöret wird. Eben dieses gilt auch von dem
verlängerten Beyworte diensthaftig und dem Hauptworte
Diensthaftigkeit. [
1489-1490]