Das Dienstgeschirr
, des -es, plur. die -e, an einigen Orten, dasjenige Geschirr,
d. i. Wagen, Pferde und Knechte, mit welchem die Unterthanen dem Gutsherrn die
Frohndienste leisten müssen. Besonders führet diesen Nahmen zuweilen
die Vorspann,welche die Unterthanen dem Landesherren auf seinen Reisen geben
müssen, wofür an vielen Orten ein so genanntes Geschirrgeld bezahlet
wird. [
1489-1490]