Der Dienst
, des -es, plur. die -e, das Hauptwort des Zeitwortes dienen. Es
bedeutet,1. Einzelne Handlungen, vermittelst welcher man dienet; und zwar, 1)
in der weitesten Bedeutung, einzelne Handlungen, womit man seine
Abhängigkeit von jemanden beweiset; in welcher Bedeutung aber dieses Wort
nicht mehr üblich ist. 2) Niedrige [
1485-1486] körperliche Handlungen, wodurch man die Abhängigkeit
entweder seiner Person oder seiner Güter von einen andern an den Tag
leget, in welcher Bedeutung dieses Wort häufig für Frohndienst oder
Hofdienst gebraucht wird. An den Dienst gehen. Gemessene, d. i. bestimmte,
Dienste. Angemessene, außerordentliche, unbestimmte, Dienste. Spann- oder
Pferdedienste, welche mit Pferden und Wagen, Handdienste, welche mit der Hand
geleistet werden.
S. Frohne, Scharwerk, Robat. Und er satzte
Frohnvögte über sie, die sie mit schweren Diensten drücken
sollten, 2 Mos. 1, 11. In weiterer Bedeutung werden zuweilen auch alle daraus
herfließende Zinsen, Abgaben u. s. f. Dienste genannt. 3) In edlerem
Verstande, einzelne Handlungen, wodurch man eines andern Geschäfte
ausrichtet, oder dessen Nutzen und Vergnügen befördert. Er hat mir
viele Jahre treue Dienste geleistet. Einem einen wichtigen Dienst leisten.
Damit hat man mir einen schlechten Dienst gethan. Ingleichen figürlich,
ein guter Dienst, Nutzen, Gefallen, Vergnügen. Sie hat mir durch ihr
Versehen einen Dienst, d. i. einen Gefallen, gethan. Sie meinen, sie thun Gott
einen Dienst daran. Dahin gehören auch die höflichen Ausdrücke
des gesellschaftlichen Umganges. Was stehet zu ihren Diensten? womit kann man
ihr Vergnügen befördern, was verlangen sie? Alles was ich habe,
stehet zu ihren Diensten, oder stehet ihnen zu Dienste.2. Der ganze Umfang
aller dieser Handlungen, so wohl in Beziehung auf den, der sie leistet, als auf
den, der sie empfängt; da denn dieses Wort theils im Singular allein,
theils im Plural allein gebraucht wird. 1) In der weitesten Bedeutung, der
ganze Umfang aller derjenigen Handlungen, womit man seine Abhängigkeit von
einem andern an den Tag leget; ohne Plural. Der Dienst Gottes, die Verebrung
des göttlichen Wesens; obgleich das zusammen gesetzte Gottesdienst mehr
von der äußerlichen gemeinschaftlichen Verehrung gebraucht wird. Von
dem unsern werden wir nehmen zum Dienst unseres Gottes, 2 Mos. 10, 26. Der
Götzendienst, die Verehrung der Götzen. Der Bilderdienst, die
Verehrung der Bilder. In der Deutschen Bibel wird das Wort Dienst oft absolute
mit Auslassung des Genitivs für Gottesdienst gebraucht, welches aber nicht
mehr üblich ist. Und wenn ihr ins Land kommt - so haltet diesen Dienst, 2
Mos. 12, 25. Und wenn eure Kinder werden zu euch sagen? was habt ihr da
für einen Dienst? V. 26. Ich weiß deine Werke und deine Liebe und
deinen Dienst, Offenb. 2, 19. 2) Der ganze Umfang aller niedrigen
körperlichen Dienste, so wohl der Leibeigenen. An den Dienst gehen. Zum
Dienst verbunden seyn. Als auch des Gesindes, und niedriger häuslicher
Bedienten; da dieses Wort so wohl als ein Singulare, als auch als ein Plurale
gebraucht wird. Sich in den Dienst, oder in einen Dienst begeben, sich als
Knecht oder Magd zu dienen verpflichten. In Diensten bey einem stehen. Dienste
bey jemanden nehmen. Jemanden in seinen Dienst, oder in seine Dienste nehmen.
Auch an Höfen ist dieses Wort von denjenigen höhern Bedienten
üblich, welche zur persönlichen Bedienung eines Fürsten bestimmt
sind. Den Dienst haben, in der Reihe der zu dessen persönlichen Bedienung
bestimmten Personen, wirklich aufwarten. Der Dienst habende Kammerherr. 3) Der
ganze Umfang edlerer Dienste. In Dienste treten. Kriegesdienste nehmen. Der
Dienst des Königes, der Dienst meines Herren erfordert es. Es hat jemand
diesen Ausdruck getadelt, weil der König oder der Herr hier nicht die
wirkende Ursache, sondern der Gegenstand sey. Aber wer hat denn gesagt,
daß der Genitiv nur allein die erstere ausdrucken könne?
Gottesdienst, Bilderdienst, die Ehre Gottes, der Nutzen des Königes und
tausend ähnliche Ausdrücke beweisen das Gegentheil.3. Das daraus
fließende Verhältniß, die damit verbundene Würde, der
Stand, das Amt eines Dienenden. 1) Eines Dienenden von der niedrigern Art.
Einen Dienst suchen, d. i. als Knecht oder Magd dienen wollen. Aus dem Dienste
gehen. Einem den Dienst aufsagen. 2) In edlerer Bedeutung, ein Amt, eine
Bedienung, doch nur im gemeinen Leben. Ein ruhiger, ein einträglicher
Dienst. Einem einen Dienst antragen, anvertrauen. Einen Dienst bekommen. Um
einen Dienst anhalten, einen Dienst suchen. Außer Dienste leben. Ein
Kirchendienst, ein kirchliches Amt, ein Schuldienst, ein Amt an einer Schule.
In dieser Bedeutung eines Amtes ist das Wort in einigen Gegenden nicht nur
ungewissen Geschlechtes, das Dienst, sondern man hat auch im gemeinen Leben das
Diminutivum das Dienstchen, im Oberdeutschen Dienstlein.4. * Derjenige, welcher
Dienste leistet; in welcher Bedeutung dieses Wort nur noch in einigen gemeinen
Mundarten so wohl Ober- als Niederdeutschlandes für Dienstbothe
üblich ist. Eine Stuben darin die Dienst speisen, so der Fuhr und Pferden
abwarten, Bluntschli. In dieser Bedeutung kommt Deonost schon bey dem Kero
für einen Diener vor. Ich was ie der dienest din, ich war jeder Zeit dein
Diener, Reinmar der Alte.Anm. Dienst, Nieders. Deenst, lautet bey dem Kero
Deonost, bey dem Ottfried und Tatian Thionost, im Schwed. Tjanst. Tatian
gebraucht es auch für Gehorsam. Die in der niedrigen Sprechart
übliche R. A. einem auf den Dienst warten oder lauern, ihm hinterlistig
nachstellen, wurde ehedem in guter Bedeutung für aufwarten
gebraucht. [
1487-1488]