Dauen
, verb. reg. act. die Speisen in Nahrungssaft auflösen;
S. Verdauen, welches statt dessen üblicher
geworden, indem dauen, mit allen seinen Ableitungen und Zusammensetzungen,
Dauung, Dauungskraft, Dauungssaft u. s. f.. im Hochdeutschen veraltet ist.2.
[
1417-1418]