Cantoniren
, verb. reg. neutr. im Kriege, in den Städten und
Dörfern einer Gegend ausruhen, oder dabey beysammen bleiben, damit man
nicht von dem Feinde überfallen werde; und da ist es so wohl dem Campiren
als dem Beziehen der Winterquartiere entgegen gesetzet. Bey dem Cantoniren
gehet der Dienst wie im Felde fort; in der Winter-Quartieren hingegen wird er
wie in den Garnisonen verrichtet. Die Cantonirungs-Quartiere beziehen. Die
Armee cantoniret in Böhmen. [
1299-1300]