Canonisiren
, verb. reg. act. in der Römischen Kirche, zum Heiligen
erklären. Daher die Canonisirung, noch häufiger aber die
Canonisation, die feyerliche Handlung, in welcher solches geschiehet, die
Canonisations-Bulle u. s. f. Von Canon, so fern dieses Wort auch das
Verzeichniß der Heiligen bedeutet, eigentlich, in dieses Verzeichniß
eintragen. [
1299-1300]