Der Canonicus
, des -ci, plur. die -ci, ein Weltgeistlicher, welcher eine
Präbende an einer Stiftskirche besitzet, und zur Verrichtung des
Gottesdienstes in derselben bestimmt ist; ein Chorherr, Capitelsherr,
Stiftsherr. Bey den evangelischen Stiftern sind es völlig weltliche
Personen, welche nur die Präbenden genießen. Bey einigen vornehmen
Stiftern sind die Domherren von den Canonicis unterschieden, indem die letztern
alsdann nur die Vicarii der ersten sind. Oft aber werden beyde Benennungen auch
als gleichbedeutend gebraucht.
S. Domherr. Ehedem wurden alle Geistliche Canonici, und
zuweilen auch Canon Ecclesiae genannt. Die Ursache ist ungewiß;
vermuthlich führeten sie diesen Rahmen, entweder weil sie einen gewissen
Canon, d. i. ein gewisses Jahrgeld, bekamen, oder auch, wie einige Concilien
sich ausdrucken, weil sie sub canone ecclesiastico constituti erant. Die
heutige Canonici und Domherren waren vor Carls des Großen Zeiten weiter
nichts als Priester, welche den Gottesdienst an den Domkirchen besorgten. Man
hat in der Römischen Kirche auch eine Mönchsorden, welche Canonici
regulares heißen, der Regel des heil. Augustin folgen, und gewisser
Maßen zu den Weltgeistlichen gehören, ob sie gleich gewisse Regeln
beobachten und gemeinschaftlich leben.
S. Chorherr. [
1299-1300]