Der Domherr
, des -en, plur. die -en, eigentlich ein Chor- oder Capitelsherr
an einer Domkirche, oder an einer Kirche, an welcher sich ein Erzbischof oder
Bischof befindet. In weiterer Bedeutung zuweilen auch ein Chor- oder Stiftsherr
an einer Collegial-Kirche, ein Canonicus. Daher domherrlich oder domherrisch,
adj. et den Domherren gehörig. Domherrliche oder domherrische Güter.
S. auch Dompfaff, ingleichen Canonicus. [
1513-1514]