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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Domfrau | | Der Domicellar

Der Domherr

, des -en, plur. die -en, eigentlich ein Chor- oder Capitelsherr an einer Domkirche, oder an einer Kirche, an welcher sich ein Erzbischof oder Bischof befindet. In weiterer Bedeutung zuweilen auch ein Chor- oder Stiftsherr an einer Collegial-Kirche, ein Canonicus. Daher domherrlich oder domherrisch, adj. et den Domherren gehörig. Domherrliche oder domherrische Güter. S. auch Dompfaff, ingleichen Canonicus. [1513-1514]
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