Copuliren
, verb. reg. act. aus dem Latein. copulare, verbinden. Im
Deutschen gebraucht man dieses Wort nur von der ehelichen Verbindung verlobter
Personen durch den Priester; ehelich einsegnen, im gemeinen Leben trauen. Daher
die Copulation, die eheliche Einsegnung; die Trauung. [
1349-1350]